Seit eineinhalb Jahren hält eine blutige Fehde zweier rivalisierender Gruppen die Polizei im Großraum Stuttgart in Atem - jetzt wurde wieder eine Anklage erhoben. Diesmal gegen einen Tatverdächtigen wegen Schüssen in Schorndorf (Rems-Murr-Kreis) im vergangenen Jahr. Der zur Tatzeit 20 Jahre alte Mann sitzt nach Auskunft der Staatsanwaltschaft vom Mittwoch in Untersuchungshaft. Die Vorwürfe gegen ihn lauten: Verdacht des versuchten Totschlags sowie Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Der deutsche und türkische Staatsangehörige soll am 23. Oktober eine geladene Maschinenpistole bei sich im Fahrzeug gehabt haben. Bei einem Aufeinandertreffen zwischen dem Angeschuldigten und mindestens einer bislang unbekannten Person aus der gegnerischen Gruppe fielen Schüsse. Dabei soll zunächst das Fahrzeug des 20-Jährigen beschossen worden sein. Dieser sei dann zum Gegenangriff übergegangen sein und habe mit der Maschinenpistole aus seinem Fahrzeug heraus mehrere Schüsse auf das gegnerische Fahrzeug abgegeben.
Durch die Schüsse wurden Teile eines Wohnhauses, abgestellte Fahrzeuge, Bäume und ein Verkehrsschild beschädigt. Nach den Schüssen durchsuchten Ermittler die Wohnung des Mannes und entdeckten unter anderem eine Schreckschusswaffe, eine Druckluftpistole, Munition und mehrere Messer.
Seit Mitte 2022 kommt es im Großraum Stuttgart immer wieder zu Schüssen auf Menschen. Der Anschlag mit einer Handgranate auf eine Trauergemeinde in Altbach bei Esslingen hat aber das bislang größte Aufsehen erregt. Mindestens 15 Menschen wurden verletzt, einige schwer. Nur durch einen glücklichen Zufall war die Granate nach Aussage der Ermittler an einem Ast abgeprallt, 30 Meter von der Trauergemeinde entfernt gelandet und explodiert.
Am Mittwoch endete ein Prozess gegen den mutmaßlichen Granatwerfer. Der damals 23-Jährige wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht Stuttgart sprach ihn schuldig, die Granate im vergangenen Juni im Rahmen des seit Längerem tobenden Bandenkriegs geworfen zu haben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Haftstrafen von 13 und 11 Jahren unter anderem wegen versuchten Mordes gefordert. Der angeklagte Iraner hatte mitteilen lassen, die Anklage sei zutreffend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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