Am ersten Wochenende der Neureglung hatten die Behörden keine Verstöße gegen die zeitlich und örtlich begrenzte neue Regel festgestellt, von der sich Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU), die Mehrheit des Gemeinderates und die Polizei ein besseres Sicherheitsgefühl und vorbeugende Wirkung erhoffen.
Nach der seit Anfang Februar in der Landeshauptstadt geltenden Verordnung dürfen Messer mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge mit einer Länge über vier Zentimeter freitags und samstags jeweils von 20.00 bis 6.00 Uhr nicht mitgeführt werden. Wer dagegen verstößt, muss mit Geldbußen von mindestens 200 Euro und bis zu 10.000 Euro bei mehrmaligem Verstoß rechnen.
Auch dürfen die Messer von Polizei und kommunalem Ordnungsdienst eingezogen werden. Bislang war nur das Mitführen von Messern mit einer Klingenlänge von mehr als zwölf Zentimetern verboten. Nach Angaben des Polizeisprechers könnten sich die Fallzahlen noch verändern, wenn sich mit wärmeren Wetter mehr Menschen in der Innenstadt tummeln. Bislang ist Stuttgart die einzige Kommune im Südwesten, die eine solche Regelung eingeführt hat.
© dpa-infocom, dpa:230214-99-591273/2