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Bislang zwei Verstöße gegen messerfreie Zone in Stuttgart

Am zweiten Wochenende nach Inkrafttreten der messerfreien Zone in Stuttgart hat die Polizei zwei Verstöße gemeldet. Ein 17-Jähriger, der mit anderen Jugendlichen am Kleinen Schlossplatz Autos bespuckte, wurde am Samstagabend mit einem unerlaubten Messer erwischt, wie die Polizei am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Auch in einem anderen Bereich innerhalb der City, am Josef-Hirn-Platz, wurden bei einem 25-Jährigen zwei neuerdings unter bestimmten Bedingungen verbotene Messer entdeckt.

Messerfreie Zonen in Stuttgart
Eine Kamera ist an einem Mast auf dem Schlossplatz angebracht. Foto: Bernd Weißbrod
Eine Kamera ist an einem Mast auf dem Schlossplatz angebracht.
Foto: Bernd Weißbrod

Am ersten Wochenende der Neureglung hatten die Behörden keine Verstöße gegen die zeitlich und örtlich begrenzte neue Regel festgestellt, von der sich Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU), die Mehrheit des Gemeinderates und die Polizei ein besseres Sicherheitsgefühl und vorbeugende Wirkung erhoffen.

Nach der seit Anfang Februar in der Landeshauptstadt geltenden Verordnung dürfen Messer mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge mit einer Länge über vier Zentimeter freitags und samstags jeweils von 20.00 bis 6.00 Uhr nicht mitgeführt werden. Wer dagegen verstößt, muss mit Geldbußen von mindestens 200 Euro und bis zu 10.000 Euro bei mehrmaligem Verstoß rechnen.

Auch dürfen die Messer von Polizei und kommunalem Ordnungsdienst eingezogen werden. Bislang war nur das Mitführen von Messern mit einer Klingenlänge von mehr als zwölf Zentimetern verboten. Nach Angaben des Polizeisprechers könnten sich die Fallzahlen noch verändern, wenn sich mit wärmeren Wetter mehr Menschen in der Innenstadt tummeln. Bislang ist Stuttgart die einzige Kommune im Südwesten, die eine solche Regelung eingeführt hat.

© dpa-infocom, dpa:230214-99-591273/2