Kläger ist Biontech. Das Mainzer Unternehmen will ein Patent des Tübinger Konkurrenten Curevac für nichtig erklären lassen. Curevac hatte das strittige Patent 2007 beim Europäischen Patentamt angemeldet. Die Behörde erteilte das Patent 2010, gültig ist es in 20 Staaten. Das Bundespatentgericht kann Patente jedoch nur mit Wirkung für Deutschland für nichtig erklären.
Das Münchner Verfahren ist nur ein Teil der Auseinandersetzungen zwischen den beiden Unternehmen. Curevac wiederum hat Biontech vor dem Landgericht Düsseldorf verklagt.
Mitteilung des Bundespatentgerichts
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