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Bilfinger und frühere Chefermittlerin wollen sich einigen

Mannheim (dpa/lsw) - Der Industriedienstleister Bilfinger und seine frühere Chefermittlerin in Sachen Korruption wollen ihren langen Rechtsstreit erneut außergerichtlich beilegen. Ein für den kommenden Donnerstag terminiertes Berufungsverfahren hat das Landesarbeitsgericht aufgehoben. Grund sei die »Antragslage«, sagte ein Sprecher des Mannheimer Konzerns der Deutschen Presse-Agentur, ohne Details zu nennen.

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Das Logo des Industriedienstleisters Bilfinger ist auf dem Dach des Unternehmens sichtbar. Foto: Uwe Anspach/dpa/Archiv
Das Logo des Industriedienstleisters Bilfinger ist auf dem Dach des Unternehmens sichtbar. Foto: Uwe Anspach/dpa/Archiv

Bei dem Rechtsstreit geht es um die Rechtmäßigkeit der Kündigung der mit der internen Aufklärung von Schmiergeldfällen beauftragten leitenden Angestellten. Die erste Instanz hatte ihre Kündigung aus dem Frühjahr 2017 für unwirksam erklärt. Ein darauf folgendes Güterichterverfahren scheiterte, worauf Bilfinger Rechtsmittel gegen die erstinstanzliche Entscheidung einlegte.

»Wir sind in Gesprächen«, sagte der Sprecher. Über deren Inhalte sei Stillschweigen vereinbart worden. Auch zu den Gründen der Kündigung machte er keine Angaben.

Im Jahr 2018 waren die Parteien in ähnlicher Situation: Damals hatten beide das Ruhen der Verhandlung beim Landesarbeitsgericht beantragt. Offenbar waren die damaligen Einigungsgespräche nicht erfolgreich gewesen. Deshalb war das Verfahren wieder aufgenommen worden.

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