SIGMARINGEN. Wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte, wies das Gericht am Dienstag eine Klage der Gemeinde ab.
Die Gemeinde Mietingen hatte eine Ausnahmeregelung vom Bundesnaturschutzgesetz durchsetzen wollen. Demnach sind Biber streng geschützt und dürfen nicht gefangen oder getötet werden. Das Regierungspräsidium (RP) Tübingen hat eine Aufhebung des Tötungsverbots abgelehnt.
2016 war der Damm, den die Biberfamilie an einem Mietinger Bach aufgeschichtet hatte, nach starken Regenfällen gebrochen. Durch die Überflutung des Geländes entstand nach Angaben der Gemeinde ein Schaden in Millionenhöhe. Laut RP hätte die Gemeinde Dreinagen zur Regulierung des Wasserstandes einbauen können. Zudem soll ein Hochwasserrückhaltebecken Aufstauungen durch Biberdämme vermeiden. (dpa)