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BGH: Stuttgarter Fernwärmenetz gehört EnBW und darf bleiben

Jahrelang stritten sich die Stadt Stuttgart und die EnBW darum, wem nun das Fernwärmenetz in der Landeshauptstadt gehört. Am Dienstag hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil Licht ins Dunkel gebracht.

EnBW-Kraftwerk Stuttgart-Münster
Rohre sind am EnBW-Kraftwerk in Stuttgart-Münster vor dem Logo der EnBW zu sehen. Foto: Christoph Schmidt/DPA
Rohre sind am EnBW-Kraftwerk in Stuttgart-Münster vor dem Logo der EnBW zu sehen.
Foto: Christoph Schmidt/DPA

Das Stuttgarter Fernwärmenetz bleibt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Hand des Energiekonzerns EnBW und muss nicht zurückgebaut werden. Vielmehr bekräftigen die Richterinnen und Richter am Dienstag, dass das Fernwärmenetz dem Karlsruher Versorger und nicht der Landeshauptstadt gehört.

Einen Anspruch auf Übereignung des Netzes hat die Stadt demnach ebenfalls nicht. Denn sie habe ein wettbewerbliches Verfahren zur Auswahl des zukünftigen Netzbetreibers begonnen, an dem auch EnBW beteiligt ist. Dieses sei bislang nur ausgesetzt und nicht beendet. Somit sei offen, wer künftig das Fernwärmenetz betreiben wird - EnBW, die Stadt oder ein anderes an dem Verfahren beteiligtes Unternehmen. In dieser Situation besteht laut dem Kartellsenat kein berechtigtes Interesse der Stadt, Eigentümerin des Fernwärmenetzes zu werden. Sie habe den derzeitigen Zustand zu dulden. (Az. KZR 101/20)

Mit dem Urteil wird ein Streit beendet, der seit Jahren zwischen den Beteiligten schwelte. Hintergrund war ein Vertrag aus dem Jahr 1994, der 2013 ausgelaufen war und nie erneuert wurde. Auf dieser Grundlage hatte EnBW das Fernwärmenetz verlegt und immer weiter auf heute 218 Kilometer ausgebaut - größtenteils auf städtischen Grundstücken. Den Angaben nach sind daran in Stuttgart 25 000 Haushalte, 1300 Firmen und 300 öffentliche Gebäude angeschlossen.

Die Landeshauptstadt hatte den Energieversorger unter anderem auf Übereignung der Anlagen verklagt. Dies hatten schon die Vorinstanzen abgewiesen; daran rüttelte auch der BGH nicht. Allerdings verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart EnBW im Jahr 2020 dazu, die Anlagen im Zweifelsfall zurückzubauen. Das ist nun vom Tisch. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff begründete das unter anderem damit, dass die Stadt selbst ja an der Versorgung mit Fernwärme festhalten wolle.

Die EnBW bekräftigte nach dem Urteil, dass sie unverändert zur Zusammenarbeit mit der Stadt Stuttgart bereit sei, um die Wärmewende in der Landeshauptstadt voranzubringen. »Die Dekarbonisierung des Wärmesektors ist wichtiger Bestandteil der Energiewende«, erklärte der Leiter Erzeugung Betrieb, Andreas Mühlig, laut Mitteilung. »Die EnBW betreibt das Stuttgarter Fernwärmenetz seit vielen Jahren mit viel Engagement und hoher technischer Kompetenz.«

Die Stadt Stuttgart blickte positiv auf das Urteil aus Karlsruhe. »Schon seit 2012 ist es unser Anliegen, ein Verfahren zur Vergabe einer Fernwärme-Konzession durchzuführen. Aus diesem Grund bestätigt das Urteil unser Ziel«, sagte Andrea Klett-Eininger, Leiterin des Referats Verwaltungskoordination, Kommunikation und Internationales. Sobald die Urteilsbegründung vorliege, werde die Stadt über das Vorgehen beraten. Dabei würden das Ziel, 2035 klimaneutral zu sein, und die fortgeschrittene Wärmeplanung eine wichtige Rolle spielen.

Mitteilung des Gerichts

Mitteilung der Stadt nach dem Urteil

Mitteilung der EnBW nach dem Urteil

© dpa-infocom, dpa:231204-99-179841/4