MANNHEIM. In einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wies der BGH die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim zurück (1 StR 194/18 - Beschluss vom 19. September 2018).
Das Landgericht hatte die Kämmerin zu zwei Jahren und Augenstein zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt, die Vollstreckung aber zur Bewährung ausgesetzt. Hintergrund waren riskante Zinswetten zum Nachteil der Stadt Pforzheim. (dpa)