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BGH hebt Urteil in Prozess um erdrosselte Freundin auf

Nach der Tötung seiner Freundin wurde ein Mann vergangenes Jahr wegen Mordes angeklagt. Verurteilt wurde er wegen Totschlags. Die Staatsanwaltschaft legte beim BGH Revision ein - und hatte Erfolg.

Bundesgerichtshof
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Foto: Uli Deck/DPA
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Foto: Uli Deck/DPA

Wegen der Tötung seiner Lebensgefährtin muss ein zu 13 Jahren Haft verurteilter Mann erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob nach Angaben vom Freitag das Urteil des Landgerichts Konstanz auf und verwies die Sache an das Gericht zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte den damals 22-Jährigen wegen Mordes angeklagt, weil er die Mutter seines Sohnes mit einem Ladekabel erdrosselt haben sollte. Vergangenen Juni verurteilte ihn das Gericht wegen Totschlags. Mit ihrer daraufhin eingelegten Revision am BGH waren Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin erfolgreich.

Das Landgericht Konstanz sah es als erwiesen an, dass der Deutsche im Januar 2023 seine damalige Lebensgefährtin in deren Wohnung in Stockach getötet hatte. Die junge Mutter war laut Anklage mit dem schlafenden Säugling in ihrer Wohnung, als es zum Streit kam. Sie soll dem Mann Unaufmerksamkeit und Affären mit anderen Frauen vorgeworfen haben. Aus Wut über die Vorwürfe soll er die damals 24-Jährige im Wohnzimmer erst mit den Händen gewürgt und, als sie zu Boden fiel, mit dem Ladekabel erdrosselt haben. Danach soll er ihre Leiche über ein Balkongeländer in ein Gebüsch geworfen hatte. Die Leiche wurde erst Tage später gefunden.

Das Landgericht hatte die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe und der Heimtücke verneint und den Mann daher wegen Totschlags verurteilt. Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin legten dagegen Revision ein - und der BGH gab ihnen recht. »Die Begründung, mit der das Landgericht die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe verneint hat, hält jeweils rechtlicher Überprüfung nicht stand«, heißt es in dem nun veröffentlichten Urteil. Der Fall muss an einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu verhandelt werden.

Urteil des BGH

© dpa-infocom, dpa:240412-99-652929/3