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BGH entscheidet im Nachbarschaftsstreit um Birken

In einem Streit unter Nachbarn um drei Birken an einer Grundstücksgrenze entscheidet heuteder Bundesgerichtshof (BGH). In dem Fall aus dem baden-württembergischen Heimsheim stehen die Bäume nach dem Landesrecht weit genug von der Grundstücksgrenze entfernt.

KARLSRUHE. In der Verhandlung im Juli hatte die Vorsitzende Richterin des zuständigen V. Zivilsenats, Christina Stresemann, gesagt, es komme darauf an, ob der Grundstückseigentümer für das Geschehen verantwortlich sei. Nur dann könne er in Haftung genommen werden. Dabei gehe es auch um die Frage, ob das Grundstück ordnungsmäßig bewirtschaftet wird.

Das Amtsgericht Maulbronn hatte die Klage des Nachbarn auf Beseitigung der etwa 18 Meter hohen und gesunden Bäume abgewiesen, das Landgericht Karlsruhe in der Berufung dem Kläger jedoch Recht gegeben. (Az: V ZR 218/18) (dpa)

Terminhinweis BGH

Paragraf 1004 BGB - Beseitugungs- und Unterlassungsanspruch

Paragraf 906 BGB - Zuführung unwägbarer Stoffe

Paragraf 16 Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg - Grenzabstände