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BGH bestätigt Verurteilung eines Amtsrichters

Bestechung, Rechtsbeugung und anderes - die Verurteilungen gegen einen Richter und einen Autohändler sind rechtskräftig. Der BGH verwarf ihre Revisionen.

Bundesgerichtshof
Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/DPA
Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Foto: Uli Deck/DPA

Zwei Verurteilungen im Karlsruher Korruptionsprozess sind rechtskräftig: Der Bundesgerichtshof bestätigte in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe und verwarf die Revisionen eines Amtsrichters und eines Autohändlers. Das Gericht hatte am 10. Januar 2023 nach 22 Verhandlungstagen gegen den suspendierten Amtsrichter, einen Ex-Polizisten und einen Autohändler Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.

Es hatte den Richter wegen Rechtsbeugung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und versuchter Strafvereitelung verurteilt, den Autohändler unter anderem wegen Bestechung und Vorteilsgewährung sowie den Polizeibeamten wegen Geheimnisverrats und Vorteilsgewährung. Die Verteidiger der damals 60, 67 und 49 Jahre alten Männer hatten jeweils auf Freispruch plädiert.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Amtsrichter für Honorar und die kostenlose Nutzung von Autos den Autohändler in Rechtsfragen beraten. Außerdem habe er ein Strafverfahren gegen einen Bekannten des Autohändlers ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft abgeschlossen, wofür er nachträglich vom Autohändler mit einem zinslosen Darlehen und der kostenlosen Nutzung eines Autos für eine Urlaubsreise belohnt worden sei. Zudem habe er den Autohändler nach einem Tipp des Polizisten vor Ermittlungen gewarnt. Die Verurteilungen wiesen keinen Rechtsfehler auf, so der BGH.

Gegen den Polizeibeamten muss das Landgericht laut BGH in einem zweiten Rechtsgang eine Gesamtgeldstrafe verhängen. Der Geheimnisverrat sei nach sechs Jahren zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits verjährt gewesen. Rechtskräftig seien aber die Einzelgeldstrafen dafür, dass der Polizeibeamte als Vorstand eines Fußballvereins den Amtsrichter mehrere Male zum Essen in einen Golfclub eingeladen hatte. Der Amtsrichter hatte dem Verein 156 000 Euro zukommen lassen - aus Geldauflagen, die er in von ihm geführten Strafverfahren verhängt hatte. Dafür wollte sich der Polizeibeamte mit den Essenseinladungen bedanken, so der BGH.

PM des BGH

© dpa-infocom, dpa:240123-99-719060/2