Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Schlussstrich unter das Verfahren um unzulässige Waffenexporte der Rüstungsfirma Heckler & Koch nach Mexiko gezogen. Nachdem eine verfahrensrechtliche Frage zur Einziehung von Geld aus einer Tat geklärt worden war, bestätigte der dritte Strafsenat am Dienstag in Karlsruhe das frühere Urteil des Landgerichts Stuttgart in Gänze. Grundsätzlich hatte der BGH schon im Jahr 2021 entschieden, dass von dem Unternehmen mehr als drei Millionen Euro eingezogen werden. Offen blieb eine Detailfrage, um die es jetzt noch ging. (Az. 3 StR 474/19)
Der Waffenhersteller mit Sitz in Oberndorf am Neckar - zwischen Freiburg und Stuttgart - hatte von 2006 bis 2009 mehr als 4200 Sturmgewehre vom Typ G36 samt Zubehör für insgesamt rund 3,7 Millionen Euro an Mexiko verkauft. Damit sollten Polizisten ausgerüstet werden. Weil jedoch absehbar war, dass deutsche Behörden keine Lieferungen in Bundesstaaten genehmigen würden, in denen Menschenrechte verletzt werden, wurden wahrheitswidrig nur unkritische Provinzen als Empfänger genannt. Tatsächlich verkaufte die mexikanische Beschaffungsstelle die Waffen allerdings in heikle Regionen.
Das Landgericht verurteilte einen früheren Vertriebsleiter und eine ehemalige Sachbearbeiterin im Jahr 2019 zu Bewährungsstrafen. Drei andere Angeklagte, darunter zwei Ex-Geschäftsführer, sprach es frei. Der BGH bestätigte diese Entscheidungen dann 2021. Vorstandschef Jens Bodo Koch hatte damals erklärt, als Ausrüster von Sicherheitskräften in Nato und EU stehe Heckler & Koch »für den Schutz von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit«.
PM des Landgerichts Stuttgart zum Urteil
Statement von Heckler & Koch zur Entscheidung 2021
Statement von Heckler & Koch zum Prozessauftakt 2018
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