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Bewerber erhebt Einspruch gegen OB-Wahl in Ulm

Einer von fünf Bewerbern hat Einspruch gegen die Oberbürgermeisterwahl in Ulm vom 3. Dezember erhoben. Wie das Regierungspräsidium Tübingen am Dienstag erklärte, handele es sich dabei um einen Bewerber, der aufgrund seines Ergebnisses nicht zur Stichwahl am kommenden Sonntag (17. Dezember) zugelassen ist. Um wen es sich dabei handelt, teilte das Regierungspräsidium nicht mit. Zuerst hatte die »Südwest Presse« berichtet.

Oberbürgermeisterwahl in Ulm
Sarah Heinzelmann und Sven Harder leeren eine Wahlurne mit Wahlzetteln. Foto: Stefan Puchner/DPA
Sarah Heinzelmann und Sven Harder leeren eine Wahlurne mit Wahlzetteln.
Foto: Stefan Puchner/DPA

Der Kandidat habe Zweifel an dem festgestellten Wahlergebnis geltend gemacht, hieß es vom Regierungspräsidium. Die Behörde kündigt an, den Einspruch zu prüfen, mit einer Entscheidung sei in diesem Jahr aber nicht mehr zu rechnen.

Die Stichwahl ist zunächst nicht von dem Einspruch betroffen. Sollte die erste Wahl aber für ungültig erklärt werden, sei die Stichwahl gegenstandslos, dann müsse eine Wiederholungs- oder Neuwahl stattfinden, hieß es.

Bei der OB-Wahl am 3. Dezember hatte keiner der fünf Kandidierenden mehr als 50 Prozent der Stimmen erzielt. Deswegen ist nun am kommenden Sonntag eine Stichwahl zwischen dem erstplatzierten Amtsinhaber Gunter Czisch (CDU) und dem zweitplatzierten Martin Ansbacher (SPD) nötig.

Eine Wahl kann laut Regierungspräsidium unter anderem für ungültig erklärt werden, wenn Wahlbehinderung, Wählertäuschung oder Wählernötigung begangen wurden oder Vorschriften etwa über Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses nicht beachtet wurden. »Zwingende Voraussetzung für eine Wahlaufhebung ist jedoch, dass das Wahlergebnis ohne den Fehler möglicherweise anders ausgefallen wäre«, teilte eine Sprecherin des Regierungspräsidiums mit.

Stadt Ulm zur OB-Wahl

© dpa-infocom, dpa:231212-99-272433/3