Die Fahrerin des entgegenkommenden Wagens wurde nach Angaben des Gerichts schwer verletzt und ist seitdem auf Betreuung angewiesen. Ihre damals zweijährige Tochter wurde lebensgefährlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angaben zufolge eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gefordert. Während der Angeklagte auf Rechtsmittel verzichtet, äußerte sich die Staatsanwaltschaft zunächst nicht. Das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig. (dpa)
Bewährungsstrafe nach Mannheimer Raser-Unfall
MANNHEIM. Weil der Mann unter Drogen und mit Tempo 110 in der Stadt unterwegs war, sprach ihn das Amtsgericht Mannheim wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung schuldig, wie ein Sprecher nach der Verhandlung sagte. Der geständige Angeklagte muss außerdem 10 000 Euro Schadenswiedergutmachung zahlen und 150 Sozialstunden leisten. Vor gut einem Jahr hatte der junge Fahrer in einer Kurve die Kontrolle über seinen Wagen verloren, als er auf 110 Stundenkilometer beschleunigte - erlaubt waren 50. Er stieß frontal mit einem anderen Auto zusammen, drei weitere Fahrzeuge kollidierten mit den Unfallautos. Vier Menschen wurden verletzt.