Der Pater habe sich im vergangenen März in einem Gebäude der Evangelisch-Katholischen Hochschulgemeinde gegenüber einer Frau übergriffig verhalten, teilte die Diözese mit. Auf Empfehlung der Kommission sexueller Missbrauch der Diözese sei dem Pater daraufhin umgehend die Ausübung seines priesterlichen Amtes untersagt worden, außerdem sei er beurlaubt worden. Bischof Gebhard Fürst habe im November in der Sache ein Strafdekret erlassen, dem Orden und Pater nicht widersprachen.
Gegen den Mann war im vergangenen Jahr zudem ein Strafbefehl mit 60 Tagessätzen seitens der Justiz verhängt worden. Das Strafbefehlsverfahren ermögliche eine Straffestsetzung ohne Hauptverhandlung. Der Strafbefehl wird von einem Amtsgericht erlassen.
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