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Beschränkung von Sporttauchen teilweise rechtswidrig

Mannheim (dpa/lsw) - Im Rechtsstreit um das Sporttauchen in einem Baggersee bei Karlsruhe hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die Beschränkungen für teilweise rechtswidrig erklärt. Die Begrenzung der Zahl der Taucher auf sechs pro Tag komme einem generellen Tauchverbot in bestimmten Bereichen des Gewässers in Grötzingen nahe und sei unverhältnismäßig, teilte der VGH am Dienstag in Mannheim mit. Auch das Winter- und Nachttauchverbot sei unverhältnismäßig und daher rechtswidrig. Geklagt hatte die Vorsitzende eines Tauchsportvereins. Sie wandte sich gegen die vom Gemeinderat Karlsruhe beschlossene Rechtsverordnung von Mai 2015.

Tauchen, bis die Hitze weicht: Tropisch soll es auch in den kommenden Tagen bleiben. Nichts wie weg - ins Freibad.  FOTO: DPA
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Das Tauchen sei ohnehin nur in einem 2 Hektar großen Bereich des insgesamt 35 Hektar großen Sees erlaubt, teilte der VGH mit. Es sei unklar, warum das Tauchen in diesem eng umrissenen Bereich zeitlich beschränkt sein sollte. Auch was den Schutz der Wasservögel betreffe, würden Störungen durch Taucher weniger ins Gewicht fallen als etwa durch Segler. Hier gebe es aber keine Beschränkung in Zahl und Zeit.

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