Das Tauchen sei ohnehin nur in einem 2 Hektar großen Bereich des insgesamt 35 Hektar großen Sees erlaubt, teilte der VGH mit. Es sei unklar, warum das Tauchen in diesem eng umrissenen Bereich zeitlich beschränkt sein sollte. Auch was den Schutz der Wasservögel betreffe, würden Störungen durch Taucher weniger ins Gewicht fallen als etwa durch Segler. Hier gebe es aber keine Beschränkung in Zahl und Zeit.