»Wir haben uns bewusst für die stille Variante entschieden«, sagte Längle demnach. Alle Brandschutzbestimmungen seien eingehalten worden. In vielen Pflegeeinrichtungen mit psychisch kranken oder körperlich beeinträchtigten Bewohnern sei die Einstellung »lautlos« üblich, um unter den Bewohnern Unruhe durch ein lautes akustisches Signal zu vermeiden. Zwei Bewohner des Heims hätten sich während des Brandes nicht aus ihren Zimmern mit brandsicheren Türen bewegt - und seien später unverletzt geborgen worden.
Diese Herangehensweise unterstützt dem Bericht zufolge auch das Bauministerium Baden-Württemberg: Wenn die Bewohner aus »körperlichen oder kognitiven Gründen« nicht angemessen auf einen Alarm reagieren könnten, so sei ein Stillalarm nicht nur zulässig, sondern geboten.
Letztlich handhaben die Pflegeheime im Südwesten das Thema jedoch unterschiedlich. Bei der Evangelischen Gesellschaft, einem diakonischen Sozialunternehmen, gebe es in allen Heimen für psychisch kranke Menschen eine laute Alarmierung, hieß es in dem Bericht.
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