Bislang mussten sogenannte Schulkonferenzen aus Lehrern, Eltern und Schülern zustimmen, wenn eine Grundschule zu einer Ganztagsgrundschule werden soll. Künftig soll dem Bericht zufolge die Entscheidung von der örtlichen Schulverwaltung kommen. Die Schulkonferenzen werden dann nur noch gehört. Das Kultusministerium war zunächst nicht zu erreichen.
Bund und Länder hatten 2021 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule beschlossen, der schrittweise eingeführt wird. Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift die Regelung bei Kindern der 1. Klasse, ab 2029/2030 bei allen Klassen. Schopper hatte den Rechtsanspruch zuletzt als große Herausforderung bezeichnet.
Infos des Kultusministeriums zum bisherigen Verfahren
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