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Bei Tempo 200: Mann wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

Nach einem schweren Unfall mit zwei Toten bei Tempo 200 muss sich seit Donnerstag ein 28 Jahre alter Raser vor dem Amtsgericht Ulm verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs vor.

»Justitia«, Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit, vor einem Gerichtsgebäude. Foto: Daniel Reinhardt
»Justitia«, Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit, vor einem Gerichtsgebäude. Foto: Daniel Reinhardt
»Justitia«, Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit, vor einem Gerichtsgebäude. Foto: Daniel Reinhardt

ULM. Laut Anklagebehörde wollte der Mann Anfang Oktober 2017 auf einer holprigen Landstraße unweit von Amstetten (Alb-Donau-Kreis) drei Freunden mit seinem 500 PS starken Auto den Nervenkitzel des »gefühlten Abhebens« zeigen.

Zwei der Fahrzeuginsassen starben, der dritte wurde schwer verletzt. Der Fahrer selbst, der am Donnerstag in einem dunklen Anzug neben seinem Anwalt auf der Anklagebank saß, war bei dem Unfall leicht verletzt worden. Die Landstraße galt nach Angaben eines Sachverständigen wegen mehrerer Kuppen allgemein als gefährlich. Deshalb sei dort maximal Tempo 80 erlaubt gewesen.

Die Staatsanwaltschaft sprach von einer »maßlosen Selbstüberschätzung« des Angeklagten. Zudem habe er aus »Gleichgültigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern« skrupellos aufs Gaspedal gedrückt. Der Beschuldigte hat die Vorwürfe laut Staatsanwaltschaft eingeräumt. Bereits bei der zweiten Kuppe habe der hochmotorisierte Wagen »die Bodenhaftung und der Angeschuldigte sodann die Kontrolle über seinen Pkw verloren«, erklärte die Behörde. In 3,5 Metern Höhe sei der Wagen gegen Bäume gedonnert, die durch die Wucht des Aufpralls umknickten. Zu den Ermittlungsakten gehört auch ein Video, das einer der Mitfahrer während der Todesfahrt aufnahm. (dpa/lsw)