Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer nun einreichen müssen. Von Anfang Juli bis diesen Mittwoch hätten 27 Prozent der über vier Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer im Südwesten ihre Erklärung abgegeben, erklärte das Finanzministerium. Zuletzt hatte es geheißen, man rechne damit, dass kurz vor Fristende noch viele Erklärungen eingingen.
Mitte Juli war es bei der Steuer-Plattform Elster zu technischen Schwierigkeiten gekommen, sie war vorübergehend nicht erreichbar. Die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag forderten daraufhin eine Verlängerung der Abgabefrist.
Die Feststellungserklärung muss nach dem Willen des Fiskus elektronisch abgegeben werden. Papierformulare sollen nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein. Nach Angaben des Finanzministeriums in Stuttgart werden - anders als in anderen Bundesländern - lediglich das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert und unter Umständen die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken abgefragt. Der Bodenrichtwert wird vom Gutachterausschuss der jeweiligen Kommune ermittelt. Er gibt den durchschnittlichen Lagewert des Bodens in Euro pro Quadratmeter innerhalb eines bestimmten Gebiets wieder. Angaben über Art der Immobilie, die Wohn- und Nutzfläche oder das Baujahr werden nicht benötigt.
Finanzministerium zur Grundsteuer
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