Bei einer Cannabis-Legalisierung zum 1. April müssten in Baden-Württemberg nach Angaben des Justizministeriums 21 Häftlinge sofort freigelassen werden. Die Staatsanwaltschaften müssten in insgesamt 25.000 Altfällen händisch überprüfen, ob die Vollstreckung von Strafen gestoppt werden muss. »Die Belastung durch das rückwirkende Gesetz ist enorm und noch längst nicht zu Ende«, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Freitag. Zuerst hatte der SWR darüber berichtet.
Das vom Bundestag im Februar beschlossene Gesetz sieht vor, dass Besitz und Anbau der Droge mit vielen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Es ist im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig. Als Folge einer Amnestie müssten bereits verhängte Haft- und Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die in Zukunft nicht mehr strafbar sein sollen, beim Inkrafttreten erlassen werden.
Bei den zu erwartenden Freilassungen handele es sich aber nur um einen kleinen Teil der zum 1. April einzustellenden Vollstreckungen, sagte die Sprecherin. Nach einer Schätzung gebe es in etwa jedem fünften überprüften Verfahren Handlungsbedarf. Dazu gehöre, dass die Strafvollstreckung von den Staatsanwaltschaften komplett eingestellt werden müsse oder bei den Gerichten neue Strafen gebildet werden müssten.
Das Gesetz kommt am Freitag in den Bundesrat. Die Länderkammer könnte es in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament schicken und damit vorerst abbremsen. Dafür will Baden-Württemberg stimmen, wie der Bevollmächtigte des Landes Baden-Württemberg beim Bund, Rudi Hoogvliet, der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt hat. Man teile die grundsätzliche Zielsetzung der Entkriminalisierung, aber das Gesetz sei fehlerhaft gemacht, kritisierte er. »Rückmeldungen aus der Praxis zeigen uns, dass an den Staatsanwaltschaften ganze Vollstreckungsabteilungen damit beschäftigt sind, alte Akten durchzugehen«, kritisierte auch Landesjustizministerin Marion Gentges (CDU).
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