Der SPD-Politiker Ingo Bergmann hatte die OB-Wahl mit nur sieben Stimmen Vorsprung am 24. April gewonnen. Der zweitplatzierte Bewerber Wiest hatte daraufhin bemängelt, es seien unter anderem gültige Stimmen als ungültig und ungültige Stimmen als gültig gewertet worden. Beim Regierungspräsidium Tübingen hatte er deshalb eine erneute Auszählung oder hilfsweise die Ungültigerklärung der Wahl samt Neuwahl beantragt. Der CDU-Politiker hat den Angaben zufolge nun einen Monat lang Zeit, Klage gegen den Bescheid zu erheben.
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