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Behörde weist Anfechtung von OB-Wahl in Laupheim zurück

Die Anfechtung der Oberbürgermeisterwahl in Laupheim (Kreis Biberach) durch den unterlegenen CDU-Kandidaten Kevin Wiest ist ohne Erfolg geblieben. Das Regierungspräsidium Tübingen habe den Einspruch zurückgewiesen, teilte ein Sprecher der Behörde am Dienstag mit. Nach Auffassung des Regierungspräsidiums sei nicht zu beanstanden, dass sich der Gemeindewahlausschuss gegen eine neue Auszählung entschieden habe, hieß es. Auch für die Anordnung einer Neuauszählung gebe es keinen rechtlichen Grund. Zudem wurde aus Sicht der Behörde weder das Ergebnis falsch festgestellt, noch seien wesentliche Vorschriften bei der Wahl verletzt worden.

Der SPD-Politiker Ingo Bergmann hatte die OB-Wahl mit nur sieben Stimmen Vorsprung am 24. April gewonnen. Der zweitplatzierte Bewerber Wiest hatte daraufhin bemängelt, es seien unter anderem gültige Stimmen als ungültig und ungültige Stimmen als gültig gewertet worden. Beim Regierungspräsidium Tübingen hatte er deshalb eine erneute Auszählung oder hilfsweise die Ungültigerklärung der Wahl samt Neuwahl beantragt. Der CDU-Politiker hat den Angaben zufolge nun einen Monat lang Zeit, Klage gegen den Bescheid zu erheben.

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© dpa-infocom, dpa:220524-99-417441/2