An Gebäuden, bei denen die komplette Abschaltung nicht möglich sei, würden Intensität und Dauer reduziert, kündigte Bayaz an. Beim Heidelberger Schloss werde die Fassade ab sofort nur noch bis 22.00 Uhr angestrahlt. Vom 1. September an bleibe es abends ganz dunkel. »Es bleibt dann nur noch die Beleuchtung an, die für die Sicherheit erforderlich ist«, erklärte der Minister. So solle es auch beim Residenzschloss Urach (Kreis Reutlingen) und Kloster Schussenried (Kreis Biberach) sein.
Ausnahmen gibt es dort, wo das Licht wegen der öffentlichen Sicherheit anbleiben muss. Dazu gehören die Grabkapelle auf dem Württemberg in Stuttgart und das Neue Schloss im Zentrum der Landeshauptstadt. Es solle aber auch hier geprüft werden, ob das Licht gedimmt werden kann.
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