Das Land rechnet mit Mehrausgaben von 13,8 Millionen Euro im Jahr. Allerdings werde diese Summe jährlich etwa um rund 3 Millionen Euro steigen, so die Schätzung. Bisher sind von den 190 000 Beamtinnen und Beamten nur ein Bruchteil gesetzlich versichert, nämlich 1369. Von den Pensionären sind 2641 bei der gesetzlichen Kasse.
Die Frage ist, für welche Beamten die gesetzliche Krankenversicherung attraktiv wäre. Die Beiträge für die private Krankenversicherung orientieren sich anders als bei der gesetzlichen nicht am Einkommen, sondern am Beitrittsalter und am Gesundheitszustand. Vor allem Staatsdiener mit niedrigem und mittlerem Einkommen sowie Beamte in Teilzeit würden dadurch überdurchschnittlich belastet.
Grünen-Fraktionsvize Oliver Hildenbrand zeigte sich erfreut, dass Baden-Württemberg nun auch dem Modell aus Hamburg folge. »Mit der Einführung einer pauschalen Beihilfe schaffen wir mehr Wahlfreiheit und mehr Gerechtigkeit.« Der Grünen-Finanzexperte Markus Rösler erklärte, mit der Einführung der pauschalen Beihilfe unterstreiche man »die Rolle des Staates als guter Arbeitgeber«. Das neue Angebot richte sich vor allem an diejenigen, die neu in den Staatsdienst eintreten oder schon jetzt freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.
CDU-Fraktionschef Manuel Hagel erklärte: »Wir halten Wort und arbeiten unseren Koalitionsvertrag konsequent ab.« Die pauschale Beihilfe sei »ein wichtiges Signal zur Stärkung des öffentlichen Dienstes und greift unseren Beschäftigten in den unteren Einkommensgruppen unter die Arme«. Klar sei aber auch, »dass wir im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bleiben und die verfassungsrechtlichen Vorgaben beachten«. Zuletzt hatte ein Gutachten im Auftrag des Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) ergeben, dass die pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg »auf gravierende verfassungsrechtliche Bedenken« stoße.
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