Razavi sagte, die Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht darauf zu erfahren, was konkret auf sie zukomme - und vor allem wann. »Dies gilt insbesondere für Baden-Württemberg, das bei der kommunalen Wärmeplanung eine Vorreiterrolle übernimmt.« Es könne nicht sein, dass für die Bürger der betroffenen Kommunen dann andere, strengere Regeln beim Heizungstausch gelten als für jene, die sich länger Zeit lassen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Vorhaben im Eilverfahren vorläufig gestoppt. Die Karlsruher Richter machten Zweifel geltend, ob die Rechte der Abgeordneten in den Beratungen ausreichend gewahrt wurden. Das Heizungsgesetz der Koalition aus SPD, Grünen und FDP sieht im Kern vor, dass neu eingebaute Heizungen vor allem mit Ökoenergie betrieben werden müssen.
Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht
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