Damit sei eine weitere Voraussetzung dafür geschaffen, dass ab 2028 Strom aus dem windreichen Norden via SuedLink in den Süden und Südwesten geschickt werden kann. »Uns allen ist klar, dass sich kein Eigentümer oder Landwirt solch einen Eingriff in seinen wertvollen und fruchtbaren Boden wünscht«, sagt der Vorsitzende der Geschäftsführung von TransnetBW, Werner Götz. »Deshalb unternehmen wir große Anstrengungen, diese zu minimieren und entstandene Schäden fair und gemäß den gesetzlichen Grundlagen zu entschädigen. Denn uns ist klar – wir sind und bleiben mit SuedLink Gast auf fremdem Eigentum.«
Die etwa 700 Kilometer lange Suedlink-Verbindung verläuft durch sechs Bundesländer: Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Thüringen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg. Die Entschädigungen sollen gezahlt werden für die Inanspruchnahme der Flächen und die Einschränkung der Bewirtschaftung vor wie auch nach der Bauphase. Laufende Zahlungen wie eine Art Miete seien aber nicht vorgesehen. Dies habe der Gesetzgeber ausgeschlossen, sagte ein TransnetBW-Sprecher. Der bayerische Bauernverband hatte das vor Jahren verlangt.
»Die Vorhabenträger waren im Vergleich zu ihrem ersten Vertragsangebot an vielen Stellen zu erheblichen Zugeständnissen bereit«, sagt nun der Präsident des Landvolkes Niedersachsen, Holger Hennies. Durch den Vertrag werde kein Mitglied zu etwas verpflichtet.
Auch Tennet zeigte sich zufrieden. »Mit den Rahmenvereinbarungen haben wir innerhalb des bestehenden Regulierungsrahmens eine faire Regelung gefunden«, sagte Tim Meyerjürgens aus der Geschäftsführung. »Das war nur möglich, weil die landwirtschaftlichen Vertreter hart in der Sache, aber immer konstruktiv verhandelt haben.« Ihm zufolge bildet Suedlink »das Rückgrat der Energiewende, um die Versorgung mit Strom sicher, umweltfreundlich und bezahlbar zu gestalten«.
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