Wer einen positiven Corona-Test hatte, muss künftig in Baden-Württemberg nicht mehr fünf Tage zu Hause bleiben, sondern kann das Haus verlassen und auch zur Arbeit oder Schule gehen. Der Südwesten einigte sich mit Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein darauf, die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufzuheben, wie das Gesundheitsministeriums in Stuttgart am Freitag mitteilte.
Ressortchef Manne Lucha (Grüne) sagte: »Wir läuten eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein.« Es sei Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übertragen. Die vier Länder haben sich den Angaben nach auf gemeinsame Empfehlungen verständigt, die »zeitnah« in Kraft treten sollen. In Baden-Württemberg soll dies voraussichtlich Mitte der kommenden Woche der Fall sein.
So argumentieren die vier Länder:
- Viele Menschen sind geimpft oder hatten Corona, die »Basisimmunität« in der Bevölkerung ist hoch, die aktuelle Omikron-Variante verursacht in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe.
- Die aktuellen eher kurzen Wellen im Sommer und in diesem Herbst weisen auf den Übergang in eine endemische Phase hin. Als endemisch gilt eine Krankheit, wenn sie in einer Region mit relativ konstanter Erkrankungszahl dauerhaft auftritt, wie etwa die Grippe.
- Die meisten EU-Staaten verzichten mittlerweile auf Isolationspflichten für Corona-Infizierte.
- Es geht um einen neuen Umgang mit Corona mit mehr Eigenverantwortung der Menschen. Grundsatz soll sein: »Wer krank ist, bleibt zu Hause«.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kritisierte die Pläne umgehend. »Das kommt jetzt zur Unzeit und findet nicht die Billigung der Bundesregierung«, sagte der SPD-Politiker am Freitag in Berlin.
Die Argumente von Lauterbach:
- Es gibt derzeit keinen »keinen medizinischen Grund«, die Isolationspflicht zu kippen, bei etwa 1000 Todesfällen pro Woche, einer »wahrscheinlich schweren Winterwelle«, die »am Vorabend einer ansteckenderen Variante« komme. Lauterbach nannte die BQ.1.1-Variante des Omikron-Typs, die sich stärker ausbreite.
- Der Arbeitsplatz muss sicher bleiben. Es muss zudem verhindert werden, dass Menschen infiziert zur Arbeit gedrängt werden.
- Es droht ein »Flickenteppich« mit verschiedenen Isolationsregeln in den Bundesländern.
Anstelle der Absonderungspflicht sehen gemeinsame Empfehlungen der vier Länder vor, dass positiv Getestete außerhalb ihrer eigenen Wohnung eine Maske tragen müssen - außer im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Zudem sollen Infizierte keine Kliniken, Pflegeheime oder Massenunterkünfte betreten dürfen oder dort arbeiten. Ist ein Infizierter nicht für mindestens 48 Stunden symptomfrei, sollen die Maßnahmen verlängert werden können.
Kritik an dem Vorgehen Luchas kam gleichfalls von der SPD im Südwesten. Ihr gesundheitspolitischer Sprecher Florian Wahl sagte, die Herbstwelle sei deutlich abgeflacht, und dann könne man auch lockern. »Aber wenn ab sofort zum Beispiel coronapositive Kinder nur mit der Verpflichtung zum Tragen einer Maske über Stunden mit anderen Kindern im Klassenzimmer sitzen könnten, wäre das keine Lockerung, sondern Leichtsinn.«
Das RKI empfiehlt den Ländern, für Infizierte fünf Tage Isolation anzuordnen. Angeraten wird eine dringende Empfehlung, die Selbstisolation danach erst dann zu beenden, wenn ein (Selbst-)Test negativ ausfällt. Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegewesens sollen zudem 48 Stunden vor der Testabnahme symptomfrei gewesen sein.
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