Die Staatsanwaltschaft hat nach Auskunft eines Sprechers den Erlass zweier Strafbefehle mit Geldstrafen von 90 Tagessätzen à 150 Euro beziehungsweise 150 Tagessätzen à 175 Euro beantragt. Damit würde Huge als vorbestraft gelten. Das Amtsgericht Bruchsal habe aber die Strafbefehle nicht erlassen, sondern eine Hauptverhandlung anberaumt.
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