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Bürger sollen sich bei Diskriminierung besser wehren können

Die Bürgerinnen und Bürger im Südwesten sollen sich künftig leichter gegen eine Benachteiligung durch Behörden wehren können. Das grün-schwarze Kabinett brachte am Dienstag das sogenannte Gleichbehandlungsgesetz auf den Weg. Das Recht auf Gleichbehandlung gelte nicht nur am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche oder im Fitnessstudio, sondern auch beim Finanzamt, in der Ausländerbehörde oder auf dem Polizeirevier, teilte die Grünen-Fraktion dazu mit. Durch das Gesetz bekämen die Betroffenen erstmals einen gesetzlich verankerten Schadens- und Schmerzensgeldanspruch, wenn sie durch eine Behörde oder öffentliche Stelle diskriminiert werden.

Sitzung Landtag Baden-Württemberg
Der Landtag in Baden-Württemberg. Foto: dpa/Gollnow
Der Landtag in Baden-Württemberg.
Foto: dpa/Gollnow

Man schließe damit eine Lücke im Antidiskriminierungsrecht, so der Grünen-Innenpolitiker Oliver Hildenbrand. Der Entwurf listet 14 Merkmale auf, von der sexuellen Identität über eine Behinderung bis hin zum Alter. Der Landtag soll das neue Gesetz im ersten Quartal 2024 beschließen. Im Koalitionsvertrag hatten Grüne und CDU ein entsprechendes landeseigenes Antidiskriminierungsgesetz angekündigt.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) betonte am Dienstag, dass es im Gesetz für den Südwesten keine Beweislastumkehr gebe wie beim Antidiskriminierungsgesetz in Berlin, sondern einen Mittelweg, eine sogenannte Beweislast-Erleichterung. Die Behörden müssten damit bei Vorwürfen schon stringenter nachweisen, dass keine Diskriminierung stattgefunden habe.

© dpa-infocom, dpa:231219-99-352298/2