Das Bundesverwaltungsgericht habe klar gemacht, dass die Behörden die zwischenzeitliche Entwicklung der Grenzwertüberschreitungen zu berücksichtigen haben. Zonale Fahrverbote für Euro-5-Diesel seien generell bis September 2019 ausgeschlossen. »Ich bin davon überzeugt, dass wir bis dahin eine deutliche Verbesserung bei den Messwerten haben werden. Die Städte werden das auch entsprechend der Urteilsbegründung zu berücksichtigen haben«, so Mattes.
Der Verbandschef betonte, es gebe zahlreiche Initiativen mit den Städten, deren Stickoxidwerte noch spürbar über dem Jahresgrenzwert lägen. »Wir setzen also gezielt an den kritischen Stellen an und arbeiten nicht nach dem Gießkannenprinzip.« Hinzu komme die natürliche Bestandserneuerung – allein im vergangenen Jahr seien 1,1 Millionen neuer Euro-6-Diesel auf die Straße gekommen.