Der Mann muss sich nun nicht nur wegen des Geschwindigkeitsverstoßes verantworten, sondern auch wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Laut Polizei kann dieser Straftatbestand auch dann gelten, wenn jemand sich alleine grob verkehrswidrig und rücksichtlos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen - nicht nur im Wettrennen mit einem Gegener.
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