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Auswertung zeigt Unterschiede bei Kita-Gebühren im Südwesten

Zwischen null und mehr als 600 Euro im Monat: Eltern in Baden-Württemberg müssen je nach Wohnort unterschiedlich viel Geld für die Betreuung ihrer Kinder bezahlen. Das zeigt eine neue Auswertung.

Kinderhaus »Sterngucker« in Karlsruhe
In der Kita element-i Kinderhaus »Sterngucker« ist in einem Raum Kleidung von Kindern verwahrt. Foto: Uli Deck/DPA
In der Kita element-i Kinderhaus »Sterngucker« ist in einem Raum Kleidung von Kindern verwahrt.
Foto: Uli Deck/DPA

Wie viel Geld Eltern für die Betreuung ihrer Kinder bezahlen müssen, hängt in Baden-Württemberg stark vom Wohnort ab. Während die Betreuung in Heilbronn für Kinder ab drei Jahren kostenlos ist, müssen Eltern in anderen Städten je nach Einkommen mehrere Hundert Euro im Monat bezahlen. Das geht aus einer Untersuchung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Untersucht wurden die Gebührenordnungen von 82 Großstädten bundesweit, neun davon in Baden-Württemberg. Berücksichtigt wurden Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Ulm, Heilbronn, Pforzheim und Reutlingen.

Konkrete Regelungen zur Gestaltung der Gebühren gibt es im Südwesten nicht. Im Kita-Gesetz steht lediglich, dass bei der Bemessung der Gebühren der wirtschaftlichen Belastung der Familien durch den Besuch der Einrichtungen und der Zahl der Kinder angemessen Rechnung getragen werden müsse, hieß es in dem Bericht des IW. Fünf von neun Städten staffeln die Gebühren etwa nach dem Einkommen der Eltern, außerdem gibt es mit Ausnahme Reutlingens unterschiedliche Kosten für die Betreuung von Kindern über und unter drei Jahren. Die Kosten für die Kinderbetreuung variieren innerhalb Baden-Württembergs deswegen teils stark.

Wenn sie ihre Kinder ab drei Jahren für acht Stunden am Tag in die Kita bringen wollen, müssen Eltern in Heilbronn etwa gar nichts bezahlen, dort ist der Kitabesuch kostenlos. In der Landeshauptstadt müssen Eltern dagegen je nach Einkommen bis zu 149 Euro im Monat berappen, in Ulm werden in der höchsten Einkommensstufe bis zu 360 Euro fällig. Spitzenreiter ist Reutlingen mit bis zu 614 Euro pro Monat. Für die Berechnungen wurde eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind zugrunde gelegt.

Etwas weniger groß sind die Unterschiede bei der ganztägigen Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Dafür müssen Eltern landesweit recht tief in die Tasche greifen. Die Spannweite reicht in der höchsten Einkommensstufe von 219 Euro pro Monat in Stuttgart bis 614 Euro in Reutlingen. In Heilbronn kostet die U3-Betreuung unabhängig vom Einkommen 493 Euro im Monat.

Auch bundesweit ist die Spannbreite bei den Kita-Gebühren groß. Je nach Wohnort kann der Kita-Besuch kostenlos sein - etwa in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland - oder aber es fallen mehrere hundert Euro im Monat an. In Einzelfällen können es bei außergewöhnlich hohen Einkommen der Eltern auch mehr als 1000 Euro sein. Für die Einrichtungen in freier Trägerschaft hätten die kommunalen Gebührenordnungen keine unmittelbare Gültigkeit, würden von diesen aber häufig übernommen, hieß es in der Untersuchung.

In Deutschland muss für Kinder zwischen dem dritten Geburtstag und dem Schuleintritt ein Kitaplatz zur Verfügung gestellt werden. Für Kinder zwischen dem ersten und dem dritten Geburtstag gibt es ebenfalls einen Anspruch auf eine Betreuung - in einer Einrichtung oder auch in der Kindertagespflege. »Allerdings reichen die bestehenden Angebote für die unter Dreijährigen bei Weitem nicht aus, um die von den Eltern geäußerten Betreuungswünsche tatsächlich zu decken«, schrieben die Autoren der IW-Untersuchung.

© dpa-infocom, dpa:240224-99-106183/2