STUTTGART. Der Verfassungsgerichtshof des Landes entscheidet heute darüber, ob der zeitweise Ausschluss der AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon aus dem Landtag rechtens war. Im Dezember hatte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) Räpple und den fraktionslosen AfD-Politiker Gedeon von der Landtagssitzung am 12. Dezember und drei Folgesitzungen ausgeschlossen. Der Grund: Die Politiker befolgten die Ordnungsrufe der Präsidentin nicht und verließen nach dem Ausschluss erst in Begleitung von Polizisten den Saal - ein beispielloser Eklat in der Geschichte des Hauses. Räpple war zuvor durch mehrere Zwischenrufe aufgefallen, Gedeon mit einem umstrittenen Redebeitrag.
Gedeon und Räpple sehen nach eigenen Worten ihre Rechte als Abgeordnete verletzt. Im Januar hat das Landesverfassungsgericht aber bereits ihre Anträge auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Sitzungsausschluss abgelehnt. (dpa)