Der Vergleich müsse sowohl vom Kläger als auch vom beklagten Restaurant in den kommenden Wochen noch endgültig bestätigt werden. Falls die Einigung doch scheitern sollte, werde das Gericht entscheiden, sagte der Sprecher. (Rechtssache 14 U 219/21)
Der 1960 geborene Kläger hatte Schadensersatzansprüche gegen das Lokal in Bad Dürrheim (Schwarzwald-Baar-Kreis) erhoben, weil er zwischen Toilettenflur und Gastraum auf den gereinigten Bodenfliesen gestürzt war.
Der Unternehmer argumentierte laut Gericht, er sei wegen seiner Schulterverletzungen längere Zeit arbeitsunfähig gewesen und habe Gewinneinbußen hinnehmen müssen. Umstritten war bis zu der nun gefundenen Einigung unter anderem, ob es ausreichend war, Warnschilder aufzustellen, oder ob es nötig war, den gewischten Bereich für Kunden abzusperren.
Das Landgericht Konstanz hatte die Klage des Mannes im Juli 2021 abgewiesen. Er ging dann in Berufung. Der Fall wurde vor dem 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe verhandelt, der in Freiburg sitzt.
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