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Auch Landesregierung uneins über Bürgergeld

Beim Bürgergeld beharken sich Union und Ampel-Parteien weiter. Auch die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg ist sich keineswegs einig. Die Einführung zum 1. Januar scheint nun immer mehr zu wackeln.

Streit ums Bürgergeld
Eine Frau nimmt Banknoten aus einem Geldbeutel. Foto: Christin Klose
Eine Frau nimmt Banknoten aus einem Geldbeutel.
Foto: Christin Klose

Nicht nur auf Bundesebene streiten Ampel-Parteien und Union über das geplante Bürgergeld, auch die grün-schwarze Regierungskoalition im Land ist sich nicht einig. »Die Landesregierung hat zu diesem Thema keine einheitliche Meinung, die wird sie auch nicht hergestellt bekommen«, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag in Stuttgart. Er gehe davon aus, dass sich das Land im Bundesrat enthalten und der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Länderkammer angerufen werde. Damit würde auch der Zeitplan des Starts des Bürgergeldes zum 1. Januar immer mehr wackeln.

Mit der Reform will die Ampel das Hartz-IV-System ablösen. Aus Sicht von CDU und CSU setzt das Bürgergeld aber »falsche Anreize« und beendet das Prinzip »Fördern und Fordern«. Kritisiert wird auch die »Karenzzeit« - Vermögen und Angemessenheit der Wohnung sollen erst nach zwei Jahren Bürgergeldbezug überprüft werden. Ein weiterer Kritikpunkt ist das sogenannte Schonvermögen - maximal 60.000 Euro, die nicht angetastet werden, wenn jemand Bürgergeld bezieht.

Auch die Arbeitsministerinnen und -minister von Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein machen inzwischen Front gegen diese Pläne. In einem Eckpunktepapier, das der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart vorliegt, stören sie sich besonders an Regelungen zur zweijährigen Karenzzeit. Die vier Länder gehören zu denjenigen, in denen die Union in der Regierung sitzt.

»Eine vierköpfige Familie könnte theoretisch zulasten der Steuerzahlenden in einer Eigentumsvilla wohnen und bis zu 150 000 Euro auf der hohen Kante haben«, heißt es in dem Papier. Zudem könne ein Alleinstehender ohne Kinder ein 140 Quadratmeter großes Haus in bester Wohnlage mit bis zu siebenstelligem Marktwert besitzen und müsse dieses nach den Ampelplänen nicht zur eigenen Unterhaltssicherung einsetzen.

Die geplanten Änderungen verhinderten den Anreiz, rasch Arbeit aufzunehmen, und werde auch kaum verstanden werden von denen, die arbeiten müssen, um ihre Wohnung bezahlen zu können, kritisieren die Minister.

Am Donnerstag findet die zweite Lesung der Ampel-Pläne im Bundestag statt. Dort haben die Ampel-Parteien die Mehrheit.

© dpa-infocom, dpa:221108-99-432864/3