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Auch in Tübingen: Zahl der Strafbefehle im Land steigt

Strafbefehle erleichtern die Arbeit von Gerichten, weil sie ohne langwierige Prozesse zu rechtskräftigen Urteilen führen. Bei den Verfahren geht es vor allem um Geldstrafen. Die Zahl der Verurteilungen dadurch ist groß.

Staatsanwaltschaft Ulm
Staatsanwaltschaft Ulm steht auf einem Schild vor dem Gebäude. Foto: Christoph Schmidt
Staatsanwaltschaft Ulm steht auf einem Schild vor dem Gebäude.
Foto: Christoph Schmidt

STUTTGART. Die Zahl der Strafbefehle in Baden-Württemberg steigt weiter an. Rund 97 Prozent der Verurteilungen zu Geldstrafen erfolgen über einen Strafbefehl, wie das Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das Strafbefehlsverfahren ermögliche eine Straffestsetzung ohne Hauptverhandlung. Der Strafbefehl werde durch ein Amtsgericht erlassen. Sofern kein Einspruch eingeht, ergeht dadurch ein rechtskräftiges Urteil. Das spart an Gerichten und bei Staatsanwaltschaften Ressourcen.

Die meisten Anklagebehörden im Südwesten berichten in einer dpa-Umfrage für 2022 über einen Anstieg im mittleren einstelligen Prozent-Bereich. Zahlen für das gesamte Bundesland liegen laut dem Justizministerium noch nicht vor.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe im vergangenen Jahr rund 18.100 Strafbefehlsanträge gestellt, teilte ein Sprecher mit. Gegenüber dem Vorjahr sei das ein Anstieg von 6,7 Prozent. Die Anklagebehörde in Konstanz verzeichnete einen Anstieg um 5,9 Prozent.

Auch bei den Staatsanwaltschaften in Ulm, Ravensburg, Mannheim, Ellwangen, Rottweil, Tübingen, und Baden-Baden stiegen die Zahlen an. Ein Teil des Zuwachses sei auch mit insgesamt mehr Verfahren zu erklären, die es im vergangenen Jahr gegeben habe, erklärte eine Sprecherin in Waldshut-Tiengen.

»Grundsätzlich kann man sagen, dass durch den Antrag und den Erlass von Strafbefehlen in Bezug auf Anklageschriften natürlich Ressourcen gespart werden«, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde in Baden-Baden. Bis zu drei Viertel aller Strafbefehle würden ohne Einspruch und damit ohne Hauptverhandlung rechtskräftig.

»Das schont nicht nur bei den Gerichten Zeit- und Arbeitsaufwand, sondern auch bei der Staatsanwaltschaft, die in diesen Fällen keinen Sitzungsvertreter zu der Hauptverhandlung schicken muss«, so der Sprecher weiter. Außerdem spare das natürlich Zeit bei Bürgern und Polizei, die so nicht vor Gericht erscheinen müssten.

Die Staatsanwaltschaft stelle nur dann Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachte, sagte eine Sprecherin in Lörrach. Binnen einer Frist von zwei Wochen kann Einspruch eingelegt werden. In diesem Fall wird aus dem Strafbefehl eine Anklage, die vor Gericht verhandelt wird. (dpa)

Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg

Erklärung zum Strafbefehl