In der Basisstufe ist Sport im Freien demnach unbeschränkt möglich, in geschlossenen Räumen gilt für alle Beteiligten die 3G-Regelung. In der Warnstufe ist auch Sport im Freien nur für negativ Getestete, für Genesene oder für Geimpfte möglich. Der Zutritt zu Sportanlagen in geschlossenen Räumen ist nicht-immunisierten Personen dann nur nach Vorlage eines PCR-Tests gestattet. In der Alarmstufe ist Sport sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen nur noch für geimpfte oder genesene Personen erlaubt. Kinder und Jugendliche sind von dieser 2G-Regelung ausgenommen.
Für die Zuschauer bei Wettkämpfen gelten die Regelungen in den jeweiligen Stufen ähnlich. Lediglich im Freien ist hier bereits in der Basisstufe ab 5000 Zuschauerinnen und Zuschauern oder bei der Nichteinhaltung des Mindestabstandes die 3G-Regelung vorgesehen.
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