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Außergerichtliche Einigung bei Mehrkosten für S21?

Stuttgart (dpa/lsw) - Baden-Württemberg setzt im Streit um eine Beteiligung an Mehrkosten am umstrittenen Bahnprojekt Stuttgart 21 weiter auf eine außergerichtliche Einigung. »Wenn der Rechtsweg von der Deutschen Bahn bis zur letzten Instanz beschritten würde, könnte es Jahre und Jahrzehnte dauern, bis geklärt ist, wer zahlen muss, wie hoch die Kosten sind und wer für welche Kostensteigerungen verantwortlich ist«, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Dann sei endloser Streit programmiert. Bahn und Bund wären gut beraten, eine andere Lösung zu finden.

Stuttgart 21-Baustelle
Die Baustelle des Bahnprojektes Stuttgart 21. Foto: Sebastian Gollnow/Archiv
Die Baustelle des Bahnprojektes Stuttgart 21. Foto: Sebastian Gollnow/Archiv

Die Landesregierung hat jede weitere Beteiligung an dem zuletzt auf 8,2 Milliarden Euro gestiegenen Kostenrahmen abgelehnt. Das Land habe eine Erwiderung auf eine entsprechende Klage der Deutschen Bahn (DB) eingereicht, die Bahn habe aber bis heute nicht geantwortet. »Wir haben mit unserer Klageerwiderung überzeugend dargelegt, dass wir nicht zusätzlich zahlen müssen. Jetzt ist die DB am Zug.«

Der Bund als Eigentümer der Bahn habe S21, als das Projekt 2013 wegen drastischer Kostensteigerungen auf der Kippe stand, als »politisches Projekt mit Kanzlerinnenunterstützung durchgehauen«, sagte Hermann. Er hoffe, dass sich der Bund daran erinnere, dass er Verantwortung übernommen habe und deshalb auch zahlen müsse.

Projektpartner sind das Land, die Stadt Stuttgart, die Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart. Die Bahn hatte im Dezember 2016 Klage gegen die Projektpartner beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht.