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Aktuell Prozess

Attacke mit Todesfolge wegen zu Boden gefallenen Handys

Ein Rentner aus Mannheim gerät aus heiterem Himmel in eine Auseinandersetzung mit einem jüngeren Mann - und stirbt an deren Folgen. Grund des Streits ist ein Handy, das zu Boden fiel. Nun kommt es zum Prozess.

Landgericht Mannheim
Ein Richter geht in einem Sitzungssaal des Landgerichts an der Richterbank zu seinem Sitzplatz. Foto: Uwe Anspach/Archivbild
Ein Richter geht in einem Sitzungssaal des Landgerichts an der Richterbank zu seinem Sitzplatz. Foto: Uwe Anspach/Archivbild

MANNHEIM. Ein heruntergefallenes Handy soll zu einer brutalen Attacke gegen einen 68-jährigen Mannheimer geführt haben, an deren Folgen er starb. Der Handybesitzer muss sich von Montag (1. April) an vor dem Landgericht Mannheim wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge verantworten (1 Ks 402 Js 31918/16).

Der 1989 geborene mutmaßliche Täter war laut Anklage Anfang Juni 2015 mit dem Rentner vor einem Mannheimer Hotel zusammengestoßen, wobei sein Handy auf den Boden fiel. Nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung sei der Angeklagte auf den Mann zugelaufen und habe diesem unvermittelt mit der rechten Faust einen heftigen Schlag in die linke Gesichtshälfte versetzt. Dadurch stürzte dieser nach weiterer Darstellung der Staatsanwaltschaft zu Boden und schlug dabei mit dem Kopf auf dem Gehweg auf. Der mutmaßliche Täter, damals im Raum Frankfurt wohnhaft, flüchtete.

Durch den Aufprall ist laut Anklage der linke Augapfel des Geschädigten verletzt worden. Zudem erlitt er Brüche im Gesicht. Aufgrund des Sturzes sei es zu einer Hirnblutung gekommen, infolge derer der Mann zwei Tage nach dem Angriff ins Koma fiel. Er sei schließlich Mitte August 2015 an einer Lungenentzündung gestorben, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.

Die lange Zeit zwischen Tat und Prozessauftakt erklärt sich zunächst aus der erfolglosen Fahndung nach dem Täter, die im Juni 2016 eingestellt worden war. Im August desselben Jahres wurden 2000 Euro Belohnung für Hinweise auf den Unbekannten ausgesetzt. Im Oktober 2016 wurde der Fall in der ZDF-Sendung »Aktenzeichen XY ungelöst« vorgestellt. Zwei Tage später stellte sich der mutmaßliche Täter. Im Oktober 2017 wurde Anklage erhoben. Der Strafrahmen für Körperverletzung mit Todesfolge beträgt 3 bis 15 Jahre Freiheitsentzug. (dpa)