MOSBACH. Das Landgericht Mosbach hat einen zur Tatzeit 21-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte Ende Juli einen Bekannten in sein Haus in Mosbach gelockt, und ihn laut Anklage mit einer auf den Hinterkopf aufgesetzten Schreckschusswaffe umzubringen versucht. Da sein Opfer den Kopf beugte, erlitt es nur eine Brandverletzung am Hinterkopf. Der Verurteilte hatte danach weitere Schüsse auf ihn abgegeben, so die Anklage. Das Gericht blieb am Montag sechs Monate unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß für versuchten Mord (Az.: 4 Ks 17 Js 6409/19).
Hintergrund der Tat ist laut Gericht die Annahme des Verurteilten, dass der von ihm malträtierte Mann hinter einem Überfall auf ihn am Vortag stand. Dabei sollen ihn zwei unbekannte Männer überfallen und den Schlüssel des Spielkasinos gefordert haben, in dem er beschäftigt ist. Hinter dem von ihm beinahe getöteten Mann vermutete er den Auftraggeber für den Überfall. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von zweieinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt. (dpa)