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Arbeitsgruppe zum Fall Staufen: Im September Vorschläge

Nach dem Missbrauchsfall von Staufen will eine Arbeitsgruppe im September Vorschläge vorstellen, wie Behörden und Justiz künftig besser zusammenarbeiten.

Ein Mann hält sich einen Briefumschlag vors Gesicht
Der wegen Kindesmissbrauchs Angeklagte kommt in den Saal des Landgerichts. Foto: Patrick Seeger
Der wegen Kindesmissbrauchs Angeklagte kommt in den Saal des Landgerichts. Foto: Patrick Seeger

KARLSRUHE. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am Mittwoch mitteilte, steht im Mittelpunkt des Berichts der Vertreter von OLG, Amtsgericht Freiburg und Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald die Kommunikation zwischen Gerichten und Behörden sowie die Überwachung der Einhaltung von gerichtlichen Ge- und Verboten.

Die Arbeitsgruppe hat mittlerweile mehrmals getagt. Der gemeinsame Bericht werde derzeit abgestimmt, so das OLG. Er soll nach der Sommerpause veröffentlicht werden.

Hintergrund sind mögliche Versäumnisse im Staufener Missbrauchsfall: In dem südbadischen Ort wurde ein heute zehn Jahre alter Junge über zwei Jahre missbraucht, im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen. Vor Gericht stehen deshalb die 48 Jahre alte Mutter des Kindes sowie ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte.

Hinterfragt wird nun, wie es dazu kommen konnte, dass das Kind nach ersten Hinweisen zwar vorübergehend aus der Familie herausgenommen wurde, später aber wieder dorthin zurückkam. Das OLG hatte, wie zuvor das Amtsgericht Freiburg, entschieden, den Jungen nach seiner staatlichen Inobhutnahme zurück in die Familie zu schicken. Unklar ist auch, warum das Annäherungsverbot des einschlägig vorbestraften 39-Jährigen an Kinder nicht überwacht wurde.