KARLSRUHE. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am Mittwoch mitteilte, steht im Mittelpunkt des Berichts der Vertreter von OLG, Amtsgericht Freiburg und Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald die Kommunikation zwischen Gerichten und Behörden sowie die Überwachung der Einhaltung von gerichtlichen Ge- und Verboten.
Die Arbeitsgruppe hat mittlerweile mehrmals getagt. Der gemeinsame Bericht werde derzeit abgestimmt, so das OLG. Er soll nach der Sommerpause veröffentlicht werden.
Hintergrund sind mögliche Versäumnisse im Staufener Missbrauchsfall: In dem südbadischen Ort wurde ein heute zehn Jahre alter Junge über zwei Jahre missbraucht, im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen. Vor Gericht stehen deshalb die 48 Jahre alte Mutter des Kindes sowie ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte.
Hinterfragt wird nun, wie es dazu kommen konnte, dass das Kind nach ersten Hinweisen zwar vorübergehend aus der Familie herausgenommen wurde, später aber wieder dorthin zurückkam. Das OLG hatte, wie zuvor das Amtsgericht Freiburg, entschieden, den Jungen nach seiner staatlichen Inobhutnahme zurück in die Familie zu schicken. Unklar ist auch, warum das Annäherungsverbot des einschlägig vorbestraften 39-Jährigen an Kinder nicht überwacht wurde.