Logo
Aktuell Land

Arbeitsgericht verhandelt Klage um Posten bei OB Palmer

Eine Mitarbeiterin der Stadt Tübingen klagt vor dem Arbeitsgericht bereits zum zweiten Mal gegen ihren Arbeitgeber. Dieses Mal geht es um einen Posten im Vorzimmer von Oberbürgermeister Palmer.

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid
Eine Figur der blinden Justitia.
Foto: Sonja Wurtscheid

Das Arbeitsgericht Reutlingen befasst sich heute mit einer Klage einer Mitarbeiterin der Stadt Tübingen, die sich vergeblich um einen Posten im Vorzimmer von Oberbürgermeister Boris Palmer bemüht hat. Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin geht es in dem Gütetermin um Schmerzensgeld und Schadenersatz. Die Höhe nannte sie nicht. In dem Termin haben die Parteien laut der Gerichtssprecherin die Gelegenheit, ihre Positionen auszutauschen. Möglich sei, dass auch die Frage eines möglichen Vergleichs angesprochen wird. Wenn beide Parteien diesen aber ablehnten, werde ein Kammertermin bestimmt.

Die Klägerin, derzeit in Elternzeit, gibt an, für den Posten nicht berücksichtigt worden zu sein, weil sie im Bewerbungsgespräch eine frühere Liebesbeziehung mit Palmer offengelegt habe. Die Stadtverwaltung Tübingen widerspricht dieser Darstellung. Palmer selbst war nicht im Bewerbungsverfahren involviert.

Laut Stadtverwaltung scheiterte die Mitarbeiterin im Vorstellungsgespräch, weil sie die Stelle nicht im ausgeschriebenen Stellenumfang in Vollzeit habe antreten wollen. Zudem habe die Bewerberin in dem Verfahren angegeben, dass es ihr um eine Höhergruppierung ging. Dafür habe es aber keine Grundlage gegeben. Das Bewerbungsverfahren sei ordnungsgemäß abgelaufen.

Die Klägerin hatte bereits in einem früheren Verfahren vor dem Arbeitsgericht auf eine Höhergruppierung geklagt und war gescheitert. Sie war damals freigestellte Personalrätin. Da die Bewerberin diese Funktion zum Zeitpunkt der Bewerbung um den Vorzimmer-Posten aber nicht mehr innegehabt habe, habe es keine Grundlage für eine Höhergruppierung gegeben, argumentierte die Stadt und kündigte an, vor dem Arbeitsgericht Reutlingen eine Klageabweisung in allen Punkten zu beantragen.

© dpa-infocom, dpa:221107-99-421717/3