Baden-Württemberg hat die Isolationspflicht gekippt, auch andere Bundesländer sind diesen Schritt gegangen. Das stößt auf Kritik und Unsicherheit unter anderem in Schulen, aus Teilen der Wirtschaft kommt hingegen Zustimmung. Denn nach der neuen Verordnung müssen Infizierte ohne Symptome ab sofort nur noch eine Maske tragen und nicht mehr in den eigenen vier Wänden bleiben. Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) kritisiert, es sollte in der Unsicherheit der Pandemie Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen. Sein Land will erst Ende Dezember über Corona-Schutzmaßnahmen entscheiden.
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) widerspricht. Das Vorgehen stütze sich auf die Expertise von Fachleuten, zum anderen befinde sich das Land im Übergang von der Pandemie zur Endemie. Es gehe um angemessene Maßnahmen und um Eigenverantwortung: »Es kann nach zweieinhalb Jahren Pandemie nicht sein, dass der Eindruck entsteht, für Infektionskrankheiten ist der Staat zuständig«, sagte Lucha in einem SWR-Interview weiter. »Zuständig sind alle als verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger.« Er sehe jeden Einzelnen in der Pflicht, schließlich wisse man mittlerweile, dass man sich impfen lassen könne, dass man Masken tragen könne und wie man sich sonst bei einer Infektion verhalten solle, sagte Lucha.
Die Abkehr von der Isolationspflicht sei »aus infektiologischer Sicht derzeit vertretbar«, verteidigte der Minister den Schritt. Das zeigten nicht zuletzt die Erfahrungen in europäischen Nachbarländern. »Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen«, sagte der Grünen-Politiker.
Die neue Regelung soll es Infizierten unter anderem erlauben, soweit es deren Gesundheitszustand zulässt, mit einer Maske einkaufen oder an der frischen Luft spazieren zu gehen. Bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern darf im Freien auf die Maske zudem verzichtet werden. Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Als weitere Einschränkung sieht die neue Verordnung vor, dass Infizierte keine Kliniken und Pflegeheime betreten oder dort arbeiten dürfen. Das gleiche gilt für Flüchtlingsunterkünfte und Gefängnisse.
Die Landesregierung geht diesen Weg zusammen mit Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein. Die vier Bundesländer hatten bereits am vergangenen Freitag angekündigt, die Isolationspflicht abschaffen zu wollen.
Deutliche Kritik an dem Vorgehen äußerte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. »Das kommt jetzt zur Unzeit und findet nicht die Billigung der Bundesregierung«, teilte der SPD-Politiker nach der Ankündigung am vergangenen Freitag mit. Er sprach von einem Fehler und warnte vor einem »Flickenteppich« mit verschiedenen Isolationsregeln in den Bundesländern. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Regelungen zudem als »widersprüchlich« und »chaotisch«. Von einem Infektionsschutz für vulnerable Gruppen könne nicht die Rede sein.
Die Reaktionen auf das weitgehende Aus für die Isolation fallen unterschiedlich aus. Der Baden-Württembergische Handwerkstag begrüßt, »dass Menschen und Betrieben wieder zugetraut wird, selbst verantwortungsvolle Lösungen vor Ort zu finden«. Ein bürokratisches Festlegen auf eine fixe Anzahl von Tagen in der Absonderung passe nicht mehr in die Zeit, sagte Hauptgeschäftsführer Peter Haas.
Der Verband Unternehmer Baden-Württemberg kanzelt das Vorpreschen einiger Bundesländer dagegen ähnlich wie der rheinland-pfälzische Minister als »unzumutbar« ab. Außerdem könne ein Arbeitgeber nur reagieren, wenn ihm der Mitarbeiter von seiner Corona-Infektion erzähle. »Ein diesbezügliches Fragerecht des Arbeitgebers besteht weiterhin nicht«, teilte der UBW mit. »Insoweit kann auch die Maskenpflicht nur bedingt vom Arbeitgeber überprüft werden.« Die Praxistauglichkeit der neuen Regelungen sei »eher fragwürdig«.
Unklar bleibt nach Einschätzung der Berufsverbände auch die Lage in den Schulen. Der Philologenverband Baden-Württemberg warnt vor einer steigenden Zahl kranker Lehrkräfte und Schüler. »Krankheitsbedingte Ausfallraten von zehn Prozent vor den Herbstferien sprechen bereits Bände«, sagte der Landesvorsitzende Ralf Scholl. Zudem sei die neue und ansteckendere Virus-Variante in Baden-Württemberg gerade erst angekommen. Er mache sich große Sorgen, »dass die Landesregierung jetzt die letzten Schutzmaßnahmen fallen lässt«.
Dies wies das Gesundheitsministerium am Mittwoch klar zurück. Positiv getestete Personen müssten auch weiterhin Schutzmaßnahmen einhalten wie etwa das Tragen einer Maske, teilte ein Sprecher mit. Hinzu komme, dass jede und jeder sich mit einer Impfung vor einem schweren Verlauf schützen könne. Und auch in medizinischen Einrichtungen bleibe das Schutzniveau hoch.
Dagegen beklagt der Verband Bildung und Erziehung (VBE) vor allem ein Durcheinander bei den Vorschriften. »Wir stellen fest, dass es offensichtlich keinen Konsens zwischen dem Bundesgesundheitsminister und dem Robert Koch-Institut gibt, was die Aufhebung der Isolationspflicht betrifft«, sagte der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand. Von Seiten der Intensivmedizin gebe es keine Grundlage mehr für eine Isolationspflicht. »Von den Hausärzten erhalten wir dagegen die Rückmeldung, dass eine Isolationspflicht weiterhin sinnvoll sei«, sagte Brand. »Insgesamt ergibt sich damit ein unausgewogenes Bild.« Er dürfe aber »kein Pendeln zwischen den Stühlen« geben.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat dagegen weniger Bedenken. »Wer sich krank fühlt, soll zuhause bleiben. Wenn sich alle an diese Regel halten, brauchen wir derzeit keine Isolationspflicht mehr«, sagte Michael Hirn, Schulleiter und stellvertretender GEW-Landesvorsitzender.
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