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Apothekerin soll um eine halbe Million Euro betrogen haben

Mehr als 500.000 Euro sind durch Urkundenfälschung und Betrug erschlichen worden. Nun steht eine Pharmazeutin vor Gericht und zeigt sich geständig - verhandelt wird über das Strafmaß.

Landgericht Augsburg
Im Foyer des Strafgerichtszentrums steht ein Hinweisschild auf das Landgericht Augsburg. Foto: Stefan Puchner
Im Foyer des Strafgerichtszentrums steht ein Hinweisschild auf das Landgericht Augsburg.
Foto: Stefan Puchner

Eine Apothekerin aus Schwaben soll Rezepte im Wert von mehr als einer halben Million Euro gefälscht und so eine Krankenkasse um diesen Betrag geschädigt haben. Die Pharmazeutin steht seit Dienstag wegen Betrugs und Urkundenfälschung vor dem Augsburger Landgericht. Zu Beginn des Gerichtsverfahrens gestand die 53-Jährige ihre Tat vollumfänglich. Verhandlungen der Verfahrensbeteiligten zur Höhe des Strafmaßes blieben aber zunächst ohne Ergebnis.

Die Angeklagte lebt im Oberallgäu und betrieb eine Apotheke in Neu-Ulm. Für die Fälschungen soll sie die Blankorezepte ihres Mannes, eines Zahnarztes, ohne dessen Wissen genutzt haben. Mit einem Stempel und einer falschen Unterschrift rechnete die Frau so teure Medikamente gegen Schuppenflechte ab, Spritzen die mehr als 4000 Euro pro Stück kosten. Einige Präparate benutzte sie nach eigenen Angaben allerdings auch zur Behandlung ihrer Hautkrankheit.

Da Zahnärzte diese Medikamente normalerweise nicht verschreiben, fielen die gefälschten Rezepte letztlich bei der Krankenkasse auf. Zuvor zahlte die Kasse allerdings rund 517.000 Euro aus.

Als Motiv der Tat gab der Verteidiger die wirtschaftliche Situation der Angeklagten an. Schon bei ihren vorherigen Filialen soll sich die Überschuldung zugespitzt haben und die Apothekerin daher 2014 Insolvenz angemeldet haben. Dennoch habe die 53-Jährige im Jahr darauf eine neue Apotheke in Neu-Ulm eröffnet, die - auch wegen der alten Schulden - wenig Gewinn einbrachte. Um ihre finanziellen Löcher zu stopfen und die Angestellten weiter bezahlen zu können, habe sie sich dann selbst auf ihren eigenen Namen die Rezepte ausgestellt.

Auf Antrag der beiden Anwälte der Frau hatte das Gericht zunächst zusammen mit der Staatsanwältin ein Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen geführt, um sich eventuell auf eine Strafe zu einigen. Vor dem Hintergrund der persönlichen und wirtschaftlichen Situation der Angeklagten schlug die Verteidigung eine Gefängnisstrafe von höchstens zwei Jahren und drei Monaten vor. Die Anklage lehnte die Strafe jedoch als »unrealistisch« ab.

Die Frau hatte auf ihre Approbation bereits vor dem Gerichtstermin verzichtet, ihre Neu-Ulmer Apotheke ist nun geschlossen. Unabhängig davon wird in dem Verfahren auch ein Berufsverbot geprüft werden. Für den Prozess sind zunächst noch zwei weitere Verhandlungstage geplant, kommende Woche könnte ein Urteil verkündet werden.

Pressemitteilung Generalstaatsanwaltschaft

© dpa-infocom, dpa:221206-99-797482/3