Im vergangenen Jahr sind in Baden-Württemberg deutlich mehr Antibiotika verordnet worden als in den Zeiten der Corona-Pandemie. Die Zahl der Verschreibungen sei um ein Viertel im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und habe damit fast wieder die Werte vor der Pandemie erreicht, teilte die AOK Baden-Württemberg mit. Einen Trend für das laufende Jahr gibt es noch nicht.
Die Zahlen beziehen sich laut AOK Baden-Württemberg auf die Antibiotikaverordnungen für ihre Versicherten zwischen 2010 und 2022. Berücksichtigt wurden demnach nur ambulant verordnete Antibiotika und keine nur lokal wirksamen Mittel wie Salben oder Augentropfen. Antibiotika wirken nur gegen bakterielle Infektionen und nicht, wenn zum Beispiel Viren Ursache einer Erkältung sind.
Verantwortlich für den Trend macht die Krankenkasse mehrere mögliche Gründe. Zum einen seien während der Pandemie die Infektionen zurückgegangen. Dies könne dazu geführt haben, dass weniger Antibiotika verschrieben worden seien, da weniger bakterielle Infektionen behandelt worden seien. Außerdem sei im letzten Quartal des vergangenen Jahres nach dem Ende der Lockdown-Maßnahmen die Zahl der Infizierten mit sogenannten Gruppe-A-Streptokokken steil gestiegen. Die Bakterienform wird vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Menschen oder kontaminierten Gegenständen verbreitet und mit Antibiotika behandelt. Ärzte könnten diese vermehrt verschrieben haben, um Infektionen zu behandeln und Komplikationen zu verhindern.
Gerade in Krankenhäusern zirkulieren oft Bakterien, gegen die kaum ein Antibiotikum mehr wirkt. Von Antibiotika-Resistenz sprechen Experten, wenn Patienten auf ein Antibiotikum nicht reagieren, das heißt, wenn die krankmachenden Bakterien durch das Antibiotikum nicht vernichtet werden. Multiresistent werden Erreger genannt, gegen die gleich mehrere oder alle verfügbaren Antibiotika nicht mehr wirken. Jedes Jahr erkranken nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) etwa 50 000 Menschen in Deutschland an antibiotikaresistenten Erregern.
© dpa-infocom, dpa:231204-99-172266/2