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Anwältin: Familie fährt nach Gerichtserfolg in Urlaub

Gornhofen Bei Ravensburg: Die aufgehende Sonne strahlt die Bergspitze der Alpen in der Schweiz an. Im Vordergrund ist die Kirche St. Walburga zu sehen. Foto: Kästle/dpa
Gornhofen Bei Ravensburg: Die aufgehende Sonne strahlt die Bergspitze der Alpen in der Schweiz an. Im Vordergrund ist die Kirche St. Walburga zu sehen.
Foto: Kästle/dpa

DÜSSELDORF/STUTTGART. Eine Familie, die per Eilantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg das dortige Beherbergungsverbot gekippt hat, tritt nun ihren Urlaub im Kreis Ravensburg an. Das sagte die Anwältin der Familie, Elisabeth Rahe, der Deutschen Presse-Agentur. Die Familie sei bei dem Urlaub in einer Ferienwohnung unter sich und in keinem Hotel, betonte die Anwältin.

Die Antragsteller hatten laut Gericht für die Zeit vom 16. Oktober 2020 bis zum 23. Oktober 2020 einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht. Am 10. Oktober 2020 wurde im Kreis Recklinghausen, in dem die Familie wohnt, der Neuinfektions-Wert von 50 überschritten. Damit gilt der Kreis seitdem als Risikogebiet.

Die Urlauber aus NRW argumentierten gegenüber dem Gericht unter anderem, die Vorlage eines negativen Corona-Tests diskriminiere Gäste aus Regionen mit schlechten Testkapazitäten und Familien. Sie hätten es nicht geschafft, ein Testergebnis innerhalb von weniger als 72 Stunden zu erlangen - wobei es nur 48 Stunden alt sein darf. Weiterhin müsse der Test privat bezahlt werden und belaste die Antragsteller mit ihren drei Kindern erheblich. (dpa)