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Antiisraelische Parole wird schärfer verfolgt

Die baden-württembergischen Ermittler gehen künftig schärfer gegen eine propalistinänschische Parole vor. Bei der Verwendung des Spruchs »From The River To The Sea« (»Vom Fluss bis zum Meer«) soll künftig der Anfangsverdacht des Verwendens verfassungswidriger und terroristischen Organisationen bejaht sein, wurde Jan Dietzel, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, von der »Heilbronner Stimme« am Mittwoch zitiert. Darauf hätten sich das Landeskriminalamt, die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe sowie die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart verständigt. Der Slogan wird auch in anderen Bundesländern strafrechtlich verfolgt.

Blaulicht
Ein Blaulicht leuchtet auf dem Dach eines Streifenwagens der Polizei. Foto: Christoph Soeder/DPA
Ein Blaulicht leuchtet auf dem Dach eines Streifenwagens der Polizei.
Foto: Christoph Soeder/DPA

Der Satz »From The River To The Sea« geht zurück auf die 1960er Jahre, er wurde damals von der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO verwendet. Er soll ausdrücken, dass die vollständige Befreiung Palästinas vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer angestrebt wird - darunter würde auch das Gebiet Israels fallen. Das Bundesinnenministerium hatte die Aussage zuletzt als Kennzeichen der verbotenen Terror-Organisation Hamas verboten.

Auch bislang hätten bei Verwenden der Parole polizeiliche Ermittlungen folgen können, erklärt der Sprecher - wegen des Verdachts auf Volksverhetzung oder des Billigens von Straftaten. Die Parole müsse dann im direkten Zusammenhang mit dem Massaker der Hamas am 7. Oktober in Israel zu werten sein. Es seien jeweils Einzelfallprüfen nötig.

© dpa-infocom, dpa:231115-99-957064/2