Das Leipziger Gericht hatte die bisherige Freiburger Gebührensatzung für unwirksam erklärt. Unmittelbar nach dem Urteil senkte die Schwarzwaldmetropole die Gebühren für neue Parkausweise erheblich. Bis zu einer Neuregelung werden nun die 30 Euro pro Jahr verlangt, bisher waren es rund durchschnittlich 360 Euro pro Auto gewesen. Die alte Regelung war nach Länge der Fahrzeuge gestaffelt.
»Wir werden das Urteil gründlich aufarbeiten, doch hier gilt Sorgfalt vor Tempo«, erklärte Oberbürgermeister Martin Horn laut einer Mitteilung. Die neue Gebühr solle niedriger sein als die durchschnittlichen 360 Euro - einen Betrag nannte der parteilose Rathauschef aber nicht. Wann die Neuregelung kommen soll, blieb offen.
»Alle bereits ausgestellten Parkausweise behalten ihre Gültigkeit«, teilte die Verwaltung mit. »Erstattet werden müssen Gebühren, gegen die fristgemäß Widerspruch eingelegt wurde«, hieß es weiter. Bei dem Amt seien bisher 215 Widersprüche eingegangen.
Erhebung der Deutschen Umwelthilfe zu Anwohnerparkgebühren
Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts
Parkgebührenverordnung Baden-Württemberg
Seite der Stadt Freiburg mit neuen Gebühren
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