Rund eine Woche nach der Schändung des Grabs von Wolfgang Schäuble wird weiter nach dem unbekannten Tatverdächtigen gefahndet. Die Ermittlungen laufen weiter, wie ein Polizeisprecher am Pfingstwochenende auf Anfrage sagte. Es gebe in der Angelegenheit nichts Neues.
Der Unbekannte soll in der Nacht zum vergangenen Montag ein etwa 1,20 Meter tiefes Loch in das Grab Schäubles auf dem Offenburger Waldbachfriedhof gegraben haben. Bis zum Sarg des am zweiten Weihnachtstag im Alter von 81 Jahren verstorbenen Politikers drang der Verdächtige aber nicht vor, wie die Ermittler mitgeteilt hatten.
»Über die Gründe von Grabschändungen ist nur wenig bekannt«, sagte der Tübinger Strafrechtler Jörg Kinzig der Deutschen Presse-Agentur. Der Experte erinnerte daran, dass eine Störung der Totenruhe laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Kinzig sagte, die vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik erwähne für das vergangene Jahr 1307 Fälle, bei denen es um die Störung der Totenruhe gehe. Dazu gehören neben Grabschändungen auch andere Delikte wie der Diebstahl einer Urne.
Die Aufklärungsquote sei mit rund 34 Prozent eher gering, sagte Kinzig. »Es ist also offensichtlich schwierig, diese Vorgänge aufzuklären«, resümierte der Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Tübingen und Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie, Straf- und Sanktionenrecht. Es seien im Jahr 2021 bundesweit nur 13 Menschen wegen Störung der Totenruhe verurteilt worden. Neuere Zahlen liegen demnach nicht vor.
Die Grabschändung im badischen Offenburg hatte Trauer und Bestürzung ausgelöst, auch in der Berliner Spitzenpolitik. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte nach dem Vorfall der »Bild«-Zeitung, Schäuble sei einer der bedeutendsten Demokraten der Republik gewesen. »Das Grab von Wolfgang Schäuble zu schänden, ist eine widerwärtige Straftat.« Diese müsse hart verfolgt werden, forderte sie.
Mitteilung zur Polizeilicher Kriminalstatistik
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