Bei der 30 Jahre alten früheren Freundin, die den Angriff lebensgefährlich verletzt überlebte, bleibe eine tiefe Narbe, die nicht verheilen werde, trug der Anwalt weiter vor. »Vielleicht wird es ihr helfen, dass ich jahrelang im Gefängnis sein werde.«
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Deutsche für die Trennung rächen wollte. In der Erklärung des 63-Jährigen hieß es indes, er habe mit der Frau lediglich reden wollen. Plötzlich habe er das Messer in der Hand gehabt und zugestochen. An den genauen Ablauf erinnere er sich nicht mehr. »Ich habe aufgehört, ich wollte das nicht«, las der Verteidiger vor. »Ich wusste, dass jetzt alles zu Ende ist.« Das Gefängnis sei für seinen Mandanten die Hölle, weil er fast jede Sekunde darüber nachdenke, welche Tat er begangen habe. Die sei das Gegenteil dessen gewesen, was er eigentlich gewollt habe.
Am Montagnachmittag sollte die 30-Jährige als Nebenklägerin zu Wort kommen. Ihre Anwältin beantragte erfolgreich, dass die Frau per Video vor Gericht aussagen kann. Sie legte mehrere Atteste von Psychiatern vor, wonach ein direktes Aufeinandertreffen ihrer Mandantin und des Angeklagten schwere psychische Schäden zur Folge haben könnte.
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