Die Streitwertgrenze an den deutschen Amtsgerichten soll von bisher 5000 auf künftig 8000 Euro steigen. Dies sieht ein vor wenigen Wochen vorgelegter Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der auch auf die Initiative von Baden-Württemberg zurückgeht. Landesjustizministerin Marion Gentges (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart, man wolle eine bürgernahe und starke Justiz der kurzen Wege gerade auch in der Fläche. »Deshalb haben wir uns intensiv dafür eingesetzt, das Potenzial der Amtsgerichte besser zu nutzen. Jetzt sind wir einen entscheidenden Schritt vorangekommen.« Bereits im vergangenen Jahr habe man dem Bundesjustizminister ein konkretes Gesamtkonzept für die Neustrukturierung der Zuständigkeiten zwischen Amts- und Landgerichten vorgelegt.
Stärkung der Amtsgerichte
Außerdem sollen Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht den Amtsgerichten zugewiesen werden - unabhängig vom Streitwert. Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten spiele die Ortsnähe oft eine besondere Rolle, teilte das Landesjustizministerium weiter mit. Hingegen sollen Streitigkeiten aus dem Bereich der Vergabesachen, der Heilbehandlungen sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten hingegen den Landgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden, um so eine weitergehende Spezialisierung zu erreichen.
Der Streitwert wird immer vom Gericht festgesetzt. Wenn um einen Geldbetrag gestritten wird, dann entspricht der Streitwert diesem Betrag. Immer seltener landen kleinere Verkehrsunfälle oder Parkplatzunfälle laut Ministerium vor den Amtsgerichten, weil die Reparaturkosten selbst bei kleinen Schäden schnell die Streitwertgrenze von 5.000 Euro übersteigen. Selbst Werklohnforderungen eines kleinen Unternehmens wie beispielsweise für Maler- und Tapezierarbeiten übersteigen regelmäßig die bisherige Summe und können in der Folge nicht mehr am örtlichen Amtsgericht verhandelt werden. Die örtliche Nähe könne beispielsweise von Vorteil sein, wenn ein Ortstermin zur Beweisaufnahme anberaumt werde.
Der Streitwert von aktuell 5000 Euro für die Amtsgerichte stammt aus dem Jahr 1993 und wurde seitdem nicht mehr an die Inflation angepasst. Die Teuerungsrate für die Zeit von Anfang 1993 bis Ende Juli 2022 beläuft sich nach Angaben des Justizministeriums in Stuttgart auf mehr als 64 Prozent. Die erhebliche Geldentwertung in den vergangenen 30 Jahren habe - neben anderen Faktoren - zu einem überproportional starken Absinken des Geschäftsanfalls bei den Amtsgerichten geführt. Die Eingangszahlen bei Zivilsachen seien seit vielen Jahren rückläufig. Bei den Amtsgerichten falle dieser Rückgang besonders stark aus. In der Zeit von 1993 bis 2020 sind die Eingänge an erstinstanzlichen Zivilverfahren an den Amtsgerichten bundesweit um rund 41 Prozent zurückgegangen, wie das Landesjustizministerium weiter mitteilte.
Der Landesverband des Deutschen Richterbundes begrüßte die geplante Erhöhung des Streitwerts. Landeschef Wulf Schindler betonte aber: »Mit der erwarteten Zunahme der Fallzahlen muss den Gerichten auch das entsprechende Personal zugewiesen werden. Es darf kein finanzielles Ausbluten stattfinden.« Es dürfe kein weiterer Personalabbau stattfinden, sondern entsprechend dem Anstieg der Fallzahlen müsse das Personal ausreichend aufgestockt werden.
Mehr als 100 Amtsgerichte im Südwesten
Nach Angaben des Justizministeriums gibt es in Baden-Württemberg 108 Amtsgerichte. Bei 34 Amtsgerichten seien weniger als 15 Beschäftigte tätig. Diese kleineren Amtsgerichte befinden sich hauptsächlich im ländlichen Raum. Insoweit umfassen 29 Amtsgerichte einen Amtsgerichtsbezirk mit weniger als 200 Quadratkilometern Fläche, wovon sich 19 Amtsgerichte in Städten mit weniger als 40.000 Einwohnern befinden. »Gerade die kleineren Amtsgerichte bringen Herausforderungen in personalwirtschaftlicher aber auch in organisatorischer Hinsicht mit sich.« Das kleinste Amtsgericht im Land ist in St. Blasien im Schwarzwald und das größte gibt es in Stuttgart.
Die grün-schwarze Landesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag zu dieser Struktur bekannt. Ziel müsse eine bürgernahe und serviceorientierte Justiz der kurzen Wege bleiben.
Justizministerium zu Amtgerichte
Mitteilung Bundesjustizministerium
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